Welches finanzielle Risiko habe ich, wenn ich in der Insolvenz weiter arbeite?
Hier muss man zeitlich unterscheiden. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Lohnansprüche für die letzten 3 Monate davor notfalls durch Insolvenzgeld gedeckt. Insoweit besteht also kaum ein Risiko. Sofern der Arbeitnehmer nach der Eröffnung des Verfahrens auf Verlangen oder jedenfalls mit Kenntnis des Verwalters weiterarbeitet, ist die Vergütung ebenfalls so gut wie sicher. Denn dann handelt es sich um sog. Masseverbindlichkeiten, die der Verwalter erfüllen muss. Kann er das nicht, haftet er dem Arbeitnehmer persönlich.
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