Insolvenzrecht
- Restschuldbefreiung / außergerichtliche Schuldbefreiung / "Privatinsolvenz"
Beratung und Vertretung von (ehemals) Selbstständigen und Verbrauchern zwecks Erlangung der außergerichtlichen Entschuldung bzw. Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren.
Hier erfahren Sie näheres zum typischen Verfahrensablauf und zu den anfallenden Kosten.
- Vertretung von Gläubigern, Schuldnern und sonstigen Beteiligten im Insolvenzverfahren, z.B.
- Geltendmachung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten
- Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters
- Forderungsanmeldung
- Erstellung von P-Konto-Bescheinigungen
- Insolvenzrecht für Unternehmen
Als Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht und als zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte kann ich in die wirtschaftliche Krise geratene Unternehmen fundiert beraten. Mit Ihnen als Geschäftsführer bzw. Gesellschafter gemeinsam, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers, analysiere ich den Istzustand Ihres Unternehmens und die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten, z.B.
- außergerichtliche Sanierung durch Verhandlung mit den Gläubigern
- außergerichtliche Sanierung durch arbeitsrechtliche Maßnahmen
- Sanierung mithilfe den Mitteln des Insolvenzrechts (etwa Insolvenzplan, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung oder klassisches Insolvenzverfahren).
Natürlich berate ich auch den GmbH-Geschäftsführer hinsichtlich der ihn persönlich betreffenden zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken.