FAIR
FAIR - Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

  • Restschuldbefreiung / außergerichtliche Schuldbefreiung / "Privatinsolvenz"
    Beratung und Vertretung von (ehemals) Selbstständigen und Verbrauchern zwecks Erlangung der außergerichtlichen Entschuldung bzw. Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren.
    Hier erfahren Sie näheres zum typischen Verfahrensablauf und zu den anfallenden Kosten.
     
  • Vertretung von Gläubigern, Schuldnern und sonstigen Beteiligten im Insolvenzverfahren, z.B.
    • Geltendmachung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten
    • Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters
    • Forderungsanmeldung
    • Erstellung von P-Konto-Bescheinigungen
       
  • Insolvenzrecht für Unternehmen
    Als Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht und als zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte kann ich in die wirtschaftliche Krise geratene Unternehmen fundiert beraten. Mit Ihnen als Geschäftsführer bzw. Gesellschafter gemeinsam, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers, analysiere ich den Istzustand Ihres Unternehmens und die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten, z.B.
    • außergerichtliche Sanierung durch Verhandlung mit den Gläubigern
    • außergerichtliche Sanierung durch arbeitsrechtliche Maßnahmen
    • Sanierung mithilfe den Mitteln des Insolvenzrechts (etwa Insolvenzplan, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung oder klassisches Insolvenzverfahren).


Natürlich berate ich auch den GmbH-Geschäftsführer hinsichtlich der ihn persönlich betreffenden zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken.