Welche Kündigungsfristen gelten im Insolvenzverfahren?
Grundsätzlich gelten auch im Insolvenzverfahren die vertraglich vereinbarten bzw. die gesetzlichen Kündigungsfristen. Der Verwalter kann aber das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, sofern nicht ohnehin eine kürzere Kündigungsfrist gilt. Hält der Verwalter mit dieser Kündigung die eigentliche Kündigungsfrist nicht ein, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch. Kündigt also der Insolvenzverwalter mit dreimonatiger Frist, wäre aber eigentlich z.B. eine Frist von 7 Monaten einzuhalten, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz i.H.v. 4 Monatsgehältern zur Tabelle anmelden.
Sie haben weitere Fragen? Sie können uns ganz einfach und unkompliziert kontaktieren.