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FAIR - Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht

Was bedeutet „Insolvenzgeldvorfinanzierung“?

Ein guter Insolvenzverwalter versucht, das Unternehmen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Ist nicht genügend Geld mehr da, um die Arbeitnehmer zu bezahlen, sind diese unmotiviert oder kündigen wegen Zahlungsverzuges, zumal Insolvenzgeld grundsätzlich erst später, ab Eröffnung des Verfahrens, gezahlt wird. Die Betriebsfortführung im Vorfeld der Insolvenzeröffnung wird dadurch erschwert. Durch einen Trick kann der Insolvenzverwalter dem Unternehmen ein finanzielles Polster für die Betriebsfortführung verschaffen: Er findet eine Bank, die die Ansprüche der Arbeitnehmer auf das Insolvenzgeld ankauft. Im Gegenzug zahlt die Bank den Lohn in Höhe des späteren Insolvenzgeldes an die Arbeitnehmer schon jetzt aus, finanziert ihn also vor. Die Bank bekommt das Geld später direkt von der Agentur für Arbeit erstattet. Das Ganze geht natürlich nur im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer. Er hat aber, wenn der von ihm zu unterzeichnende Vertrag stimmt, kein Risiko. Die Agentur für Arbeit muss diesem Vorgehen zustimmen. Das tut sie nur, wenn der Insolvenzverwalter glaubhaft machen kann, dass durch die Vorfinanzierung ein erheblicher Teil der Arbeitsstellen erhalten bleibt.

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