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FAIR - Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht

Mein Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht mehr – was kann/muss ich tun?

Natürlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn pünktlich zu zahlen. Das gilt auch dann, wenn er in der wirtschaftlichen Krise ist oder gar zahlungsunfähig. Wenn nicht nur unerhebliche Lohnrückstände bestehen, kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung so lange zurückhalten, bis das Geld gezahlt ist oder sogar sein Arbeitsverhältnis wegen Zahlungsverzuges fristlos kündigen. Da in beiden Fällen gewisse Voraussetzungen einzuhalten sind, sollte unbedingt vorher fachanwaltlicher Rat eingeholt werden. Für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zahlt die Agentur für Arbeit den normalen Nettolohn als Insolvenzgeld; für diesen Zeitraum ist das wirtschaftliche Risiko des Arbeitnehmers also überschaubar. Kritisch wird es, wenn die Lohnrückstände diese zeitliche Grenze zu überschreiten drohen. Dann  muss schnellstens anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

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