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FAIR - Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht

Kann mir der Insolvenzverwalter wegen der Insolvenz kündigen?

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der Insolvenzverwalter an die Stelle des Arbeitgebers. Arbeitsrechtlich ändert sich dadurch grundsätzlich nichts. Auch der Verwalter ist an die Regeln des Kündigungsrechts, insbesondere des Kündigungsschutzgesetzes, gebunden. Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind kein Kündigungsgrund. Vielmehr kann der Insolvenzverwalter nur kündigen, wenn die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung vorliegen (u.a. Wegfall eines konkreten Arbeitsplatzes, korrekte Sozialauswahl, keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit). Die Durchsetzung einer solchen Kündigung ist in der Praxis gar nicht so einfach.

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