Darf mich der Insolvenzverwalter von der Arbeitsleistung freistellen?
Einvernehmlich geht das natürlich. Gibt es im Betrieb überhaupt keine Arbeit mehr, darf der Verwalter den Arbeitnehmer auch einseitig freistellen. Davon abgesehen kommt eine einseitige Freistellung grundsätzlich nur in Betracht, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht. Insbesondere der Arbeitsvertrag kann eine Freistellungsklausel enthalten, auf die sich auch der Insolvenzverwalter berufen darf. Voraussetzung ist aber, dass die Freistellungsklausel auch wirksam ist, was in der Praxis häufig nicht der Fall ist. Bei der Auswahl der freizustellenden Arbeitnehmer hat der Insolvenzverwalter soziale Gesichtspunkte wie z.B. Alter, Betriebszugehörigkeit, Familienstand und finanzielle Interessen zu berücksichtigen. Stellt der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer unwiderruflich frei, ist dieser arbeitslos im Sinne der sozialrechtlichen Vorschriften und hat deshalb Anspruch auf Arbeitslosengeld.
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