FAIR
FAIR - Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht

Arbeitsrecht

Nachfolgend ein kleiner Überblick über meine Leistungen im Arbeitsrecht:
Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen Bereichen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts wie Vertragsgestaltung, Kündigungsschutz, Abmahnung, Zeugnis, Mobbing, Betriebsverfassung, Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:
 

  • Kündigungsschutzrecht

    Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, kann der Arbeitgeber nur dann eine Kündigung aussprechen, wenn diese "sozial gerechtfertigt" ist. Klagt ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung, überprüft das Arbeitsgericht, ob ein Grund für eine verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder personenbedingte - insbesondere krankheitsbedingte Kündigung - wirklich vorliegt.

    Das Kündigungsschutzgesetz greift allerdings nur ein, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung mehr als sechs Monate im Betrieb beschäftigt war und im Betrieb grundsätzlich mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden.

    Daneben gibt es den "besonderen Kündigungsschutz", z. B. für schwerbehinderte Menschen, Schwangere oder Mitglieder des Betriebsrats. Diesen Personengruppen kann nicht wirksam gekündigt werden, solange nicht bestimmte Voraussetzungen wie z. B. die Zustimmung einer Behörde vorliegen.

    Dann gibt es noch den Schutz gegen jede Kündigung: Sie darf nicht sittenwidrig, treuwidrig oder diskriminierend sein.
    Spricht der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus, muss er dafür einen wichtigen Grund haben. Generell gilt, dass eine Kündigung binnen drei Wochen nach Erhalt gerichtlich angefochten sein muss, andernfalls gilt sie als wirksam!

  • Insolvenzarbeitsrecht

    Insolvenzarbeitsrecht nennt man den Grenzbereich zwischen Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Hauptsächlich geht es um arbeitsrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers.

    Folgende Fragestellungen sind sehr häufig:
    • Wie komme ich zu meinem Lohn, den der Arbeitgeber vor Insolvenzeröffnung nicht gezahlt hat?
    • Kann mir der Insolvenzverwalter ohne weiteres betriebsbedingt kündigen?
    • Welche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse gilt im Insolvenzverfahren?
    • Was geschieht mit der betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz?
    • Welche Rechte habe ich, wenn es in der Insolvenz zu einem Betriebsübergang kommt?

    Als Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht kann ich diese und andere Fragen kompetent beantworten. Siehe häufige Fragen in der Insolvenz des Arbeitgebers.

  • Betriebsverfassungsrecht

    Ich vertrete Betriebsräte und Arbeitgeber
    auf allen Gebieten des Betriebsverfassungsrechts, z.B.
    • Erstellung, Prüfung und Abschluß von Betriebsvereinbarungen
    • Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten
    • Interessenausgleich und Sozialplan
    • Einigungsstellenverfahren
    • Vertretung im Beschlußverfahren
    Als Berater diverser Betriebsräte und Arbeitgeber sowie als Referent für Betriebsrats-Schulungen kenne ich die einschlägigen juristischen Problemkreise "aus erster Hand".